Was uns bewegt, das ist ganz klar; wir durchleben das Corona - Jahr. In diese global vernetzte Welt, sich viel Unruhe gesellt. Alles Leben ist auf den Kopf gestellt, beschäftigt Firmen, aber auch den kleinen Mann von nebenan.
Bis auf weiteres sind bei der Feier von Gottesdiensten folgende Präventionsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten:
- Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen beim Betreten und Verlassen der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden.
- Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen in der Kirche unterbleiben.
- Einhaltung des 1-Meter-Abstands zwischen haushaltsfremden Personen.
Die Rahmenordnungen für die Gottesdienste haben sich gelockert.
Ab 29. Mai 2020 gilt:
- Es dürfen nun 100 Personen am Gottesdienst teilnehmen.
- Ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter ist einzuhalten, ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Für das Betreten und Verlassen der Kirche sowie für das Bewegen innerhalb der Kirche ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr). Beim Kommuniongang ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr verpflichtend.
Besinnliches
In regelmäßigen Abständen werden Texte von einheimischen Autoren bereitgestellt.
Ebenso gibt es Zitate und Worte aus der Hl. Schrift; alles soll einfach „Zum Nachdenken“ anregen.