Bis auf weiteres sind bei der Feier von Gottesdiensten folgende Präventionsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten:

  • Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen beim Betreten und Verlassen der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden.
  • Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen in der Kirche unterbleiben.
  • Einhaltung des 1-Meter-Abstands zwischen haushaltsfremden Personen.
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